Seit dem 14. August gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Diese hat natürlich auch Auswirkungen auf das Vereinsleben.
Entsprechend der Verordnung vom 14. August 2021 sind private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen ohne Beschränkungen zulässig (s. §9).
Allerdings hat der Toolbox-Vorstand folgenden Beschluss gefasst:
- es gilt weiterhin die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet)
- es gilt weiterhin die Maskenpflicht in den Fluren und wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann
- die Datenerfassung mit Corona-Warn-App-QR-Code und/oder Anwesenheitsliste am Eingang findet weiterhin statt.
Diese Regelungen gelten sowohl für das freie Arbeiten als auch für die Offenen Abende an Donnerstagen - für Mitglieder und (geladene) Gäste, ebenso für Veranstaltungen, die in der Toolbox stattfinden, wie zum Beispiel das Spieleentwicklertreffen.