Seit Mittwoch, 3. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe der Corona-Verordnung. Für unsere Vereinsaktivitäten ergeben sich dadurch ebenfalls Änderungen.
Seit Mittwoch, 3. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe der Corona-Verordnung.
Für unseren offenen Abend Donnerstags gilt: Nicht-immunisierte Personen dürfen nur noch nach Vorzeigen eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests das Vereinsheim betreten.
Alle anderen Wochentage sind als private Zusammenkunft einzustufen, d.h. Angehörige eines Haushalts + 5 weitere Personen, wobei immunisierte Personen sowie Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, bei der Ermittlung der Personenzahl und des Haushaltes nicht berücksichtigt werden.
Es gelten weiterhin die Maskenpflicht auf den Fluren und das Abstandsgebot.